Treuhand
Beratung (kaufmännisch/rechtlich) bei Bauvorhaben
Bei der Abwicklung von größeren Umbaumaßnahmen oder Bauvorhaben erfolgt die Ausschreibung und Vergabe an die Professionisten in der Regel durch Architekten, Detailplaner oder Ziviltechniker nach den Vorgaben des Bauherrn.
Bereits bei Versendung der Angebotsgrundlagen der jeweiligen Gewerke sind die Grundlagen für die Verrechnung der Kostenbeiträge für die Auftragnehmer in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses angeführt. Weicht die Textierung zwischen Vorbemerkungen und Werkvertrag ab, kann dies zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Idealerweise wird bereits in der Projektplanung auf die kaufmännischen und rechtlichen Grundlagen geachtet. Aber auch nach Abschluss und Abrechnung kann eine Revision der Unterlagen erfolgen. Hier kommen oft erstaunliche Sachverhalte zu tage, die eine Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen rechtfertigen.
Meine über 8 Jahre Erfahrung in der Baubranche im Bereich Finanzwesen / Controlling und meine Ausbildung zum Facility Manager können Ihnen hier weiterhelfen!
Kauf eines Invest-Objektes
Bei der Investition in eine sogenannte Vorsorgewohnung steht das steuerliche Thema der "Liebhaberei" im Mittelpunkt. Wird eine klassische Eigentumswohnung als Vorsorgeobjekt angeschafft, bezeichnet man dies als "kleine Vermietung" und es gilt der Beobachtungszeitraum für einen Gesamtüberschuss bei 20 Jahren. Wird nach dieser Zeit kein Überschuss erzielt, handelt es sich um eine Liebhabereibetätigung und sowohl der Vorsteuerabzug als auch aus der Vermietung anerkannte Verluste werden wieder aberkannt.
Lassen Sie sich daher von mir vor Kauf eines Objektes mit einer unabhängigen Prognose über die Entwicklung der zu erwartenden Einkommenssituation beraten.
Eine seriöse Kalkulation berücksichtigt auch Aufwendungen von Sanierung und eine bestimmte Zeit der Leerstände zwischen der jeweiligen Vermietung. Selbstverständlich sind eine realisierbare Miete und ein vernünftiger Zinssatz die Grundlage der Berechnung. Zu euphorische Kalkulationsparameter können teuer werden.
Immobilienbewertungen
Es gibt die unterschiedlichsten Situationen, in denen ein neutrales Bewertungsgutachten gefordert ist. Hier sind einige Beispiele dafür, wann Sie auf das Know-how eines zertifizierten Immobilienbewerters zurückgreifen sollten:
- Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder kaufen. Ich ermittle den realen Wert des Kaufobjektes als Entscheidungsgrundlage. Dies schützt Sie vor einer teuren Fehlentscheidung.
- Im Rahmen einer Scheidung wird das Vermögen aufgeteilt und einer der Partner verbleibt im gemeinsamen Wohnobjekt. Mit dem Gutachten erhalten Sie den neutralen Wert der Immobilie, der Ihnen so zu einer einvernehmlichen Lösung helfen kann. Dies erspart Streit sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
- Sie erben gemeinsam mit anderen eine Liegenschaft, welche Sie nicht gemeinsam bewohnen wollen. Daher soll die Liegenschaft verkauft werden und der Verkaufserlös an die Erben verteilt werden. Ich ermittle den Liegenschaftswert und so kommen Sie zu Ihrem Erbteil:
Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
Jede erhaltene Betriebskostenabrechnung ob im privaten oder im gewerblichen Bereich muss auf ihre Richtigkeit überprüft und gegebenenfalls beeinsprucht werden. Die österreichische Rechtslage für die korrekte Abrechnung von Betriebskosten ist recht kompliziert. Ob alle Ihnen angelasteten Kosten zurecht oder ob sich auch Kosten darunter befinden, die Ihnen zu Unrecht angelastet werden, kann Ihnen am besten ein Experte beantworten. Gerne biete ich mein Know-how allen Empfängern von Betriebskostenabrechnungen als externe Beraterin an.
- kompetente, umfassende Beratung
- freundliche Betreuung
- immer rasch vor Ort
- jederzeit kurzfristige Termine möglich
- verlässliche Erreichbarkeit in dringenden Fällen
- unabhängig von Banken, Versicherungen und besonders herrschenden Kundengruppen