Wohnungseigentum
Die Eckpfeiler für eine Verwaltung im Sinne des WEG (Wohnungseigentumsgesetzes) sind:
- Eigenes Treuhandkonto
- Treuhandbuchhaltung
- Übersichtliche Jahresabrechnung nach ÖNORM A 4000.
- Abrechnung der Rücklage
- Monatliche Vorsteuererklärung sowie jährliche Umsatzsteuererklärung
- Schriftverkehr
- Verwaltung der Rücklage
- Dienstgebervertretung gegenüber Hausbetreuer
- Regelmäßige, alle 4 - 6 Wochen stattfindende Kontrolle der Wohnanlage auf ihren Zustand. Diese Checks werden auch dokumentiert.
- Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen nach Erfordernis (2-jährlich), am Ort der Liegenschaft
- Schadensabwicklung mit Versicherung
- Mahnwesen
- usw.
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